Bei der privaten Krankenversicherung gilt auch im Dezember 2024 folgendes – Personen können sich, freiwillig versicherte, Arbeitnehmer anmelden. Auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte können der privaten Krankenversicherung beitreten.
Dabei ist eine Voraussetzung, dass das Bruttogehalt des Arbeitnehmers von einem Jahr und über einige Jahre hinweg konstant über einer bestimmten Versicherungspflichtgrenze liegen muss. Für das Jahr 2008 ist dieser Betrag beispielsweise auf 48 150 Euro festgesetzt worden. Umgerechnet auf Monate entspricht dies 4012,50 Euro.
Info: Bei diesem Überblick zum Thema Private Krankenversicherung in Deutschland und (teilweise) für Österreich sind noch keine aktuellen Details für Dezember 2024 beeinhaltet. Ein aktueller PKV Vergleich der Tarife & Kosten in Österreich und Deutschland sollte jedoch regelmäßig wiederholt werden – dies gilt auch für den Dezember 2024. Die hier vorliegenden Informationen sind aus älteren Ratgebern zusammengetragen und adaptiert.
Was sind Private Krankenversicherung?
Allerdings hat diese Grenze keine Bedeutung für Beamte, Freiberufler und Selbstständige und sie kann von diesen Menschen außer Acht gelassen werden. Es gibt auch Statistiken in denen das Wechselverhalten der Menschen zwischen der privaten- und der gesetzlichen Krankenversicherung schön anschaulich dargestellt wird. So lässt sich feststellen, dass die Zahl der Menschen, die jedes Jahr ( so auch im Dezember 2024 ) von der privaten- zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln konstant ist, während beim Wechsel zur PKV immer Mal mehr oder weniger Menschen in einem Jahr wechseln.
Ein Arbeitnehmer, der ein Bruttoeinkommen von unter 48 150 Euro im Jahr aufweist hat hingegen keine Wahl und es muss der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Allerdings besteht für diese Versicherten dennoch die Möglichkeit auch noch zusätzlich so genannte private Zusatzversicherungen abzuschließen. Wenn es im Beruf aufwärts geht, so ist Wechsel zur privaten Krankenversicherung hingegen möglich. Wie bereits erwähnt haben Freiberufler, Selbstständige und auch Beamte unabhängig vom Einkommen die freie Wahl bei der Krankenversicherung. Allerdings ist ein Wechsel von der PKW zur GKV zurück nicht ganz so einfach zu realisieren.
Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, der ist gewissermaßen auch gebunden an diese Entscheidung und das auf Lebenszeit. Bis das 55. Lebensjahr vollendet wurde ist ein Wechsel mit wenigen Ausnahmen aber dennoch möglich. Dabei spielt beispielsweise auch eine plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit eine Rolle. Auch kann es sein, dass der Arbeitnehmer plötzlich weniger verdient und sein Gehalt dann unter der Bemessungsgrenze liegt. Wenn dies der Fall ist, so kann auch zurück zur GKV gewechselt werden.
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch noch die private Krankenversicherung. Bei der PKV gibt es den Vorteil, dass der Versicherte sich seinen Arzt aussuchen kann. Neben dem Arzt können auch Krankenhäuser und beispielsweise auch Masseure frei gewählt werden. Die Versicherten der privaten Krankenversicherung werden nach dem so genannten Kostenstattungsprinzip behandelt. Es kommt zu einem Behandlungsvertrag zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen Arzt, Krankenhaus oder auch einem Masseur. Diese Personen oder Institutionen stellen für ihre erbrachten Leistungen eine Rechnung aus und diese muss dann vom Patienten selbst überprüft werden.
Diese Rechnung stellt auch die Grundlage dar für die Erstattung der Kosten durch die Krankenversicherung, zu der sämtliche Rechnungen geschickt werden müssen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte lediglich zwischen Vertragsärzten wählen. Bei der GKV gilt nicht das Kostenstattungsprinzip, sondern das Sachleistungsprinzip. Der Versicherte bekommt dabei auch keine Rechnungen und sämtliche Kosten werden direkt von der Krankenkasse bezahlt. Wenn es um Zuzahlungen geht, so müssen die meistens allerdings gleich in bar beglichen werden. Die private Krankenversicherung macht auch aus, dass die Versicherten je nach Bedarf versichert werden.
Es werden dabei individuelle Verträge abgeschlossen, die genau auf einen abgestimmt sind und es gibt auch keine einheitlichen Beitragssätze. Der Unterschied besteht aber in den angebotenen Leistungen und daran orientieren sich auch die Preise. Es gibt einen Basisschutz genauso wie einen Spitzenschutz, der natürlich etwas mehr kostet. Bei der GKV hingegen ist es so, dass unter gesonderten Bedingungen ein Familienmitglied, ohne einen Beitrag zahlen zu müssen, mitversichert ist. Dies gilt immer, wenn es sich dabei um Kinder handelt, die noch nicht volljährig sind. Auch ein Ehegatte, der nicht erwerbstätig ist, kann kostenlos mitversichert sein. Dabei gilt aber, dass sein Einkommen im Monat die Grenze von 340 Euro nicht überschreiten darf. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch einen Leistungskatalog, der einheitlich festgelegt worden ist. Er enthält aber auch einige Ausnahmen. Wer die Leistungen bei der GKV erweitern möchte, der kann auch die eine oder andere private Zusatzversicherung abschließen.
Wer keine Entscheidung für eine gesetzliche Krankenversicherung bzw. dessen Abschluss im Dezember 2024 getroffen hat, für den bleibt noch die Option der privaten Krankenversicherung. Eine Berechnung der Beiträge erfolgt dabei durch das Äquivalenzprinzip. Neben dem Alter spielt bei der privaten Krakenversicherung auch der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. All dies wird zu zum Vertragsschluss aufgenommen und ebenso wichtig sind das Geschlecht und der Umfang des Versicherungsschutzes. Allgemein als Regel gilt allerdings, dass der Beitrag umso niedriger ist, je früher zur PKV gewechselt wird. Auch muss natürlich umso mehr bezahlt werden, je mehr Leistungen in Anspruch genommen werden wollen.
Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es so, dass eine Berechnung der Beiträge in Abhängigkeit vom Einkommen erfolgt. Dies ist jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze so. Es gibt auch keinerlei Bezug zum verscherten Leistungsumfang. Es gibt auch Bestrebungen, dass die Beitragsunterschiede bei den jeweiligen Kassen nicht so groß sind. Dies soll mit Hilfe von Risikoausgleichen realisiert werden. Dieser Ausgleich wird zeitweise mit Milliarden belastet zu Gunsten von manch Krankenkasse. Bei der privaten Krankenkasse steht auch eine Vorsorge fürs Alter im Vordergrund. Das ist so, weil die Menschen, wenn sie älter sind logischerweise auch vermehrt Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Dadurch steigen bei den Krankenkassen dann auch die Kosten für diese Menschen an. Zudem verändert sich auch der Altersaufbau der Bevölkerung in kleinen Schritten, was zu noch weiteren Belastungen führt. Schon jeder fünfte Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist aktuell über 60 Jahre alt und im Jahre 2020 wird es bereits jeder dritte Bürger sein. Auch aufgrund der zukünftigen Entwicklungen ist es sehr gut, dass von der PKV eine entsprechende Vorsorge getroffen wird. Auch werden von der privaten Krankenversicherung so genannte Altersrückstellungen gebildet, die zu günstigeren Kassenbeträgen im Alter beitragen sollen. Ein Stand aus dem Jahre 2002 besagt, dass es Ende des Jahres Rückstellungen von 76 Milliarden Euro gegeben habe. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das anders, denn hier wird mit dem Umlageverfahren gearbeitet.
Änderungen bei der Krankenversicherung ab 2009
Vor der individuellen Vorsorge der Krankenkassen ist der Respekt groß. Professor Dr. Helge Sodan hat eine klare Meinung zur Portabilität im Bereich der Alterungs-Rückstellungen und er äußert sich auch zur Finanzierung und dem Basistarif. Er ist tätig an der Universität Berlin und war in der Bundeshauptstadt auch schon einmal Präsident des Verfassungs-Gerichtshof. Er hält sämtliche neuen Regeln im Bereich der Krankenversicherung für verfassungswidrig und sagt, dass diese auf andere Art und Weise hätten realisiert werden müssen. Zudem spekuliert er aufgrund des zeitlichen Ablaufs darüber, ob viele der Abgeordneten womöglich nicht gewusst haben über was sie abgestimmt haben. Bei den neuen Regelungen spielt auch die Kollektive, die sich den individuellen Rückstellungen gegenüber sieht im Brennpunkt. Es wurden beim „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ ganz anders, als es vielleicht der Name vermuten lässt, auch Änderungen im Bereich der privaten Krankenversicherung beschlossen. Diese sollen auch schon ab dem 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Im Blickpunkt bei den Neuregelungen hat Professor Sodan dabei neben der Teilportabilität von Altersrückstellungen auch den Basistarif und die Finanzierung von Krankheitskosten etwas näher unter die Lupe genommen. Krankheitskosten der gesetzlich versicherten Kinder sollten dabei komplett vom Bund übernommen werden. Vor allem werden die Alterungs-Rückstellungen heftig von ihm kritisiert und er sieht in diesem Bereich einige Probleme, die aus Sicht der Versicherungsmathematik nicht zu lösen sind. Er vergleicht das Risiko ähnlich mit dem bei einer Lebensversicherung, das auch hierbei ein ungewisses Restrisiko bezüglich der Entwicklung von Krankheitskosten existiere. Es gibt auch keine zufrieden stellende Basis an Daten, womit Risikosituationen individuell kalkuliert werden könnten. Der Professor hat bei einer Befragung allerdings auch Dinge klargestellt, wonach es nicht nur die Versicherten im jungen Alter sind, die rundum gesund sind, sonders dass auch ältere Menschen noch fit sind und für einen Wechsel von der GKV zur PKW infrage kommen. Auch für ältere Menschen, die hohe Beiträge zahlen, kann sich ein Wechsel in den Basistarif vorteilhaft auswirken.
Apotheker helfen Kassen beim Sparen
Wie es heißt wollen die Apotheken nun auch die Krankenkassen bei ihrem Sparkurs unterstützen. Es gab Pläne der Ortkrankenkassen, die mit Pharmafirmen Rabattverträge in Millionenhöhe abschließen wollten und diese sind durch einen Gerichtsbeschluss auf Eis gelegt worden. Das hat die Apotheker nun auf den Plan gerufen und sie wollen mit einem etwas älteren Modell beim Sparen helfen. Abda ist die Apothekervereinigung und aus internen Quellen geht hervor, dass mit dem Modell der Apotheken jedes Jahr bei den Krankenkassen bis zu 400 Millionen Euro an Kosten für Medikamente eingespart werden könnten. Mittels der Rabattverträge wären die Einsparungen bei der AOK allerdings noch einmal um 100 Millionen höher ausgefallen. Das liegt auch am Marktanteil von 40 Prozent der AOK. Zeitnah wollen sich deshalb auch Spitzenvertreter von Ortskassen und des Apothekerverbandes treffen und Lösungsvorschläge diskutieren. Bei der AOK herrscht eine große Skepsis, dass mit dem Modell der AOK diese Summen eingespart werden könnten.
Ein Vizevorritzender der AOK in Baden-Württemberg meinte, dass schon die Einsparung der Hälfte, des genannten Betrages, ein großer Erfolg wäre. Er war auch involviert in die bundesweiten Verhandlungen mit der AOK. Gekippt worden ist das Verfahren dann ja letztlich vor dem Landessozialgericht in Stuttgart und als Begründung wurde angegeben, dass diese so genannten Rabattverträge nicht im gesamten Bundesgebiet ausgeschrieben worden sind. Dies habe dann dazu geführt, dass kleinere Hersteller benachteiligt worden sind. Jedenfalls soll es beim Einsparungsmodell der Apotheken darum gehen, dass eine Bezahlung nach der Menge von abgegeben Packungen erfolgt. Der Arzt verschreibt seinem Patienten einen Wirkstoff und der Apotheke hat dann eine breite Palette von Produkten, wo ein passendes Präparat ausgesucht werden kann. Zudem verpflichtet sich dabei ein Apotheker auch, dass er zwischen den Präparaten mit gleichem Wirkstoff das wählt, wo der Durchschnittspreis am niedrigsten liegt. Von Seiten der Apotheker ist dabei auch nicht mit Profit zu rechnen, weil diese ja nach einer Menge von abgegebenen Packungen bezahlt werden.
Gesundheitsreform 2007, die Änderungen
Für viele Bürger in Deutschland ist die private Krankenversicherung noch Neuland. Vor allem auch durch die Gesundheitsreform im Jahre 2007 haben sich einige Dinge grundlegend geändert. Da stellt sich auch die Frage, wer denn eigentlich noch zur PKV wechseln kann. Nur für Freiberufler und Selbstständige ändert sich auch nach den neuen Regelungen nichts. Bei diesen beiden Berufsgruppen ist es so, dass sie nach wie vor, auch unabhängig von ihrem Einkommen, zur PKV wechseln können. Zu den Neuerungen zählt auch noch die Verpflichtung zu einer Versicherung, dabei ist es egal ob gesetzlich oder privat versichert. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind aber, um es vereinfacht auszudrücken, hauptsächlich Arbeitnehmer, Studenten, Azubis und auch Empfänger von ALG 1 oder ALG 2 gemeldet. Eine Versicherungspflicht besteht dabei auch nur, wenn nicht mehr verdient wird, als es durch die Pflichtversicherungsgrenze festgelegt wird.
Bei einigen Menschen mag es vorkommen, dass ihr Jahresbruttoeinkommen über dieser Grenze liegt und das bedeutet, dass sie, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, auch von der Versicherungspflicht freigestellt werden können. Somit können diese Menschen sich auf freiwilliger Basis bei der GKV melden oder auch einen Wechsel zur PKV vollziehen. Dabei ist aber auch eine Voraussetzung, dass die Versicherungspflichtgrenze schon im Jahre 2003 überschritten worden ist. Wenn das Ganze nach dem Jahre 2003 war, so muss die Grenze in drei Jahren in Folge überschritten werden. Für Arbeiter und Angestellt, die einen Jahresverdienst unter dieser Grenze erhalten, besteht weiterhin die Pflicht gesetzlich krankenversichert zu sein. Allerdings können sich diese Menschen auch mit Hilfe von privaten Zusatzversicherungen in vielen Bereichen des Gesundheitswesens noch besser absichern. Auch kann es vorkommen, dass jemand unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, weil der Betrag angehoben wird. Dann ist es so, wenn die Person schon fünf Jahre in der PKV versichert war, dass sie von einer GKV Pflicht befreit wird. Wenn es zu Beitragserhöhungen bei der privaten Krankenversicherung kommt, so ist der Versicherte ebenso ermächtigt, dass er seine PKV wechselt.
Beiträge von Rentnern zur Krankenversicherung
16,6 Prozent der Betriebsrenten gehen immer direkt an die Krankenkassen. Obwohl neue Regelungen verabschiedet wurden, so gilt dies auch für ältere, bereits bestehende, Verträge. Die Rentner können sich wahrlich nicht auf eine komplette Rente freuen. Einige werden regelrecht schockiert sein, wenn sie einen Blick auf die Zahlen ihrer Betriebsrente werden, denn die Krankenversicherung allein bekommt schon 16,6 Prozent. Dabei ist es auch unerheblich, ob die Rente ein ganzes Leben oder als einmalige Summe ausgezahlt wird, die Krankenkasse verdient immer mit. Dabei handelt es sich um den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil. Diese Anteile entsprechen 14 Prozent und dazu kommen noch 0,9 Prozent für Zusatzbeiträge und 1,7 Prozent für die Pflegeversicherung. Bis zum Jahre 2003 war es so, dass nur der Arbeitsgeberanteil an die Krankenkassen ging und bei einmaligen Rentenzahlungen war dieser sogar völlig gegenstandslos. Darum ist es besonders ärgerlich, dass die neuen Regelungen, die erst 2004 eingeführt wurden, auch für Verträge gelten, die vor dieser Zeit abgeschlossen worden sind.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine einmalige Auszahlung einen Betrag von 14 910 Euro nicht überschreitet. Auch gibt es Ausnahmen bei Privatversicherten, wenn die Beiträge bei ihnen unabhängig vom Einkommen errechnet werden. Es gab auch die Möglichkeit für Verträge vor dem Jahr 2005, dass hier mit Kapitalabfindungen gearbeitet wird. Beträge müssen auch hierbei bezahlt werden, nur eben über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg. Gegensätzlich dazu ist es bei der GKV so, dass nur der Arbeitgeberanteil abgeführt werden muss. Bei privaten Rentenversicherungen, sonstigen Zinseinnamen, die von Vermietungen oder Verpachtungen herführen oder auch bei der Riester-Rente verliert die Krankenversicherung jegliche Ansprüche. Dies hat auch seine Gültigkeit für alle Menschen, die in der Krankenversicherung für Rentner, kurz KVdR, pflichtversichert sind. Alles in allem kann gesagt werden, dass eine Betriebsrente im zu anderen Rentenformen, ein Nachteil ist. Schon seit der Einführung der neuen Formen gibt es Proteste von Seiten der Sozialverbände und es wird auch eine klare Entscheidung von Seiten des Bundesverfassungsgerichts gefordert.
Rückkehrer in die Krankenkasse und Rückforderungen
Die Rückkehrer zur Krankenversicherung haben bestimmte Recht in Bezug auf die Beiträge zur Krankenkasse. Viele Menschen können die Beiträge zur Krankenversicherung nicht aus eigener Tasche bezahlen und bei eventuellen Rückständen oder Forderungen von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung schaut es noch schlechter aus. Ulla Schmidt ist die deutsche Gesundheitsministerin und sie fordert von den Krankenkassen, dass sie den Menschen, die sich in einer sozialen Notlage befinden, die Beiträge erlässt. Damit soll diesen Menschen zumindest ein eingeschränkter Zugang zu unserem Versicherungssystem ermöglicht werden. Es heißt, dass ihnen die Verbände der so genannten freien Wohlfahrtspflege wertvolle Tipps und Hinweise geben können. Viele der Krankenkassen scheinen die Worte der Gesundheitsministerin allerdings nicht berücksichtigen und bestehen auf die Nachzahlungen, in manchen Fällen sogar rückwirkend bis zum 1. April des Jahrs 2007. Es ist den Krankenkassen egal, dass dies den Menschen in keiner Weise hilft.
Auch denkt keiner bei den Krankenkassen darüber nach, dass eine Begleichung von Rückständen nicht von heute auf morgen möglich ist. Die betroffenen Menschen selbst sagen auch, sie fühlen sich wie Bittsteller und dass ihnen wenig Verständnis für ihre prekäre Situation entgegengebracht wird. Sie sprechen davon, dass die Art Willkür der Krankenkassen menschenverachtend ist. Es sollte auch hinten angestellt werden, wie diese Personen in solch eine Lage kommen konnten, denn in erster Linie muss ihnen geholfen werden. Wenn viele der Kassen auf die Forderungen verzichten würden, so wären die meisten Menschen auch in der Lage die aktuellen Beiträge zu bezahlen. Doch so wie es aktuell ist, handelt es sich hier um einen unendlichen Kreislauf aus dem ein Entkommen fast nicht möglich ist. Wenn es Betroffenen geglückt ist zu einer Krankenkasse zurückzukehren, so müssen sie sich nicht mehr als Bittsteller sehen und brauchen sich von Seiten der Kasse auch Nichts gefallen lassen. Ein Verband der freien Wohlfahrtspflege kann helfen, dass das Ziel schneller erreicht wird, da eben professionelle Hilfe zur Verfügung steht. Auch kann auf einer Prüfung bestanden werden, ob ein Härtefall vorliegt, so wie es auch Ulla Schmidt schon bekannt gegeben hatte.
Finanzielle Entwicklung bei der GKV
Laut einer Statistik gibt es bei der finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu berichten, dass im Jahre 2007 ein finanzieller Überschuss von ca. 1,8 Milliarden Euro erwirtschaftet wurde. Somit wurde der Überschuss aus dem Jahre 2006 noch einmal übertroffen. Die Reformen der Jahre 2003 und 2007 scheinen Früchte zu tragen und so konnte schon das 4. Jahr in Folge mit einem deutlichen Überschuss abgeschlossen werden. Die Konsolidierung soll so zum Großteil schon abgeschlossen sein. Die Überschüsse waren auch wichtig, da sich bis zum Jahre 2003 auch eine Menge Schulden angehäuft haben. Zum Ende diesen Jahres gab es noch Nettoschulden in Höhe von ca. sechs Milliarden Euro. Insgesamt sind daraus aber nun 3,2 Milliarden auf der Habenseite geworden. Die gesetzliche Krankenversicherung hat somit dazu beigetragen, dass es nach vielen Jahren wieder einen ausgeglichenen Haushalt im Gesamtstaat zu vermelden gibt. Deshalb ist es auch ziemlich unverständlich dass vermehrt über Beitragserhöhungen der jeweiligen Kassen spekuliert wird. Schon zum Ende des Jahres 2006 war der Haushalt, was die positiven Reserven angeht, bei 187 von 242 Kassen wieder in Ordnung und 2007 hat sich alles noch weiter gebessert.
Allerdings liegen die endgültigen Ergebnisse erst im Sommer diesen Jahres vor, so dass dann genaue Zahlen genannt werden können. Bei den wenigen Kassen, wo die Schulden noch nicht komplett abgebaut sind, wurde alles bereits in die Wege geleitet, dass dies in absehbarer Zeit auch erledigt sein dürfte. Die Pläne zur Entschuldung der jeweiligen Kassen scheinen recht erfolgreich zu sein und funktionieren auch. Die komplette Entschuldung soll abgeschlossen sein bis am 1. Januar 2009 dann der Gesundheitsfonds startet. Die höchsten Überschüsse konnten bei den allgemeinen Ortskrankenkassen erzielt werden. Auch die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Kassen gestalten sich mehr als positiv. Allgemein kann festgehalten werden, dass der Großteil der Überschüsse von großen Versorger Kassen erwirtschaftet werden konnte. Die Entwicklung bei den Krankenkassen hängt aber auch mit der positiven Lohnetwicklung und der Beschäftigung in Deutschland zusammen.
PKV gegen die Gesundheitsreform
Wie bekannt wurde, möchten die privaten Krankenversicherungen angeblich Verfassungsbeschwerde wegen der Gesundheitsreform einlegen. Es geht um ca. 90 Prozent aller Unternehmen der Branche, die an den neuen Regelungen etwas auszusetzen haben. Dieses Vorhaben wurde von Sybille Sahmer, der PKV-Verbandsdirektorin, bekannt gegeben. Das lange Zögern wurde damit erklärt, dass sich die Verfassungsrichter ohnehin erst nach Ablauf der Beschwerdefrist damit befassen werden. Die PKV stört sich vor allem am so genannten GKV-WSG. Das bedeutet, dass es bei der gesetzlichen Krankenversicherung Wahltarife gibt und Zusatzversicherung abgeschlossen werden können. Auch soll es möglich sein, dass es bei der GKV eine Chefarztbehandlung gebe und auch ein Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer bestehe. Damit werden die privaten Krankenversicherungen in ihrer Existenz gefährdet heißt es. Von der AOK in Rheinland-Hamburg sind schon sehr früh solche Wahltarife eingeführt worden. Der Grund dafür war aber auch, dass die Bundesregierung mit so genannten Kostenstattungstarifen einverstanden war. Damals schon wurde vom PKV-Verband eine Verfügung gegen das Angebot beantragt.
Eine Entscheidung muss vom Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen getroffen werden. Zudem gibt es von Seiten der PKV noch die Hoffnung dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Alle Entscheidungen zusammen könnten zu einem Gesamturteil des Europäischen Gerichtshofs führen. Bis es soweit ist, möchten die privaten Krankenversicherungen mit Hilfe von einstweiligen Verfügungen das Angebot von Wahltarifen zum Erliegen bringen. Es wird unterstellt, dass die gesetzlichen Versicherer bewusst die PKV schwächen wollten und ihnen das teilweise auch gelungen sei. Mit der Einführung des Basistarifs und auch der Portabilität im Bereich der Altersrückstellungen wurde die PKV benachteiligt. Es heißt, dass nun auch noch einige Einnahmen im Bereich der Zusatzversicherungen wegfallen werden. Des weiteren wird unterstellt, dass es keine Chancengleichheit gebe, da die gesetzlichen Kassen einige Vorteile auf ihrer Seite hätten. Einer dieser Vorteile ist, dass es nahezu ein Adressmonopol für 70 Millionen Adressen der Bürger der Bundesrepublik gebe.
Wechsel bei der PKV
Es konnte festgestellt werden, dass die private Krankenversicherung immer noch nicht besonders transparent. Bei einem zeitnah durchgeführten Test zwischen 17 privaten Versicherern waren die Debeka und R+V am besten. Wer in die private Krankenversicherung wechselt, der muss sich über diese Entscheidung besonders klar sein, da sie für ein Leben getroffen wird. Zur GKV kann nur sehr schwer zurückgekehrt werden. Auch innerhalb der privaten Krankenversicherung kann ein Wechsel mitunter recht schwierig werden. Bei jedem Wechsel zu einer anderen PKV muss nochmals eine Gesundheitsprüfung absolviert werden und wenn das Alter steigt, so steigt auch die Anfälligkeit für Krankheiten und bei erhöhtem Risiko gibt es auch höhere Zuschläge. Noch bis Ende des Jahres 2008 ist es auch so, dass Altersrückstellungen, die im Laufe der Zeit erworben wurden nicht zu einer anderen Gesellschaft mitgenommen werden können. Auch aufgrund dieser Tatsachen ist es sehr wichtig, dass die Entscheidung genau durchdacht wird.
Wer sich nicht für einen bestimmten Anbieter entscheiden kann, der sollte einfach mal einen Blick auf ein Versicherungsranking werfen. Dieses hilft und veranschaulicht wie die die finanzielle Lage von Unternehmen derzeit ist und gibt zudem auch Aufschluss über eine Entwicklung von Beitragssätzen über die letzten Jahre hinweg. Auch eine Quote von Bewerbern wird daraus ersichtlich. Manfred Poweleit ist der Chefredakteur von map-Report, der Zeitschrift, die auch den Vergleich der 17 privaten Versicherer durchgeführt hatte und er gab an, dass sich viele der Versicherer querstellen, wenn es um die Herausgabe von entsprechenden Daten gehe. Es heißt auch, dass Versicherungen aus anderen Sparten in dieser Hinsicht deutlich kooperativer sind. Auch bei dem jüngst erstellten Rating haben sich lediglich 17 Gesellschaften beteiligt und diese decken den Markt lediglich zu 48 Prozent ab. Die Gesundheitsreform zwingt die privaten Kassen ein wenig in die Defensive und Poweleit vermutet, dass sich die Kassen vor der Transparenz fürchten, weil dadurch eigene Schwächen zu Tage gefördert würden.
Ergebnisse der Allianz in 2007
Wie jetzt erst bekannt wurde, war das Jahr 2007 mehr als erfolgreich für die Allianzversicherung. Sehr große Erfolge konnten vor allem in Mittel- und Osteuropa verzeichnet werden. Einer der Bereiche, wo es Gewinne gab, waren die Schadens- und Unfallversicherung. Doch auch im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung konnte sich das Unternehmen verbessern. Die gezahlten Bruttobeiträge sind um 21 Prozent auf 4,03 Milliarden Euro angestiegen. Im Jahre 2006 waren es nur gut 3,3 Milliarden Euro. Es wurde bekannt gegeben, dass alle Länder dieser Region einen großen Anteil am Wachstum des Unternehmens dort haben. Die Allianz Versicherung betreut in dieser Region Europas schon ca. 19 Millionen Kunden. Vor allem bei der Lebens- und Krankenversicherung konnten die Einnahmen über Beiträge um mehr als eine Milliarde gesteigert werden. Ein Jahr zuvor waren es noch 836 Millionen Euro. Das Plus dabei entspricht etwa 24 Prozent. Es wurde vom Unternehmen bestätigt, dass ein Hauptteil der Mehreinnahmen auf die Abschlüssen in den Ländern Polen und Slowenien zurückgehe.
Allein in Polen war im Jahre 2007 ein Wachstum der Beiträge von 64 auf 431 Millionen Euro möglich. Ein weiterer Markt der boomt, wie nie zuvor, ist Russland. Hier sind die Prämieneinnahmen im Jahr 2007 um drei Milliarden Euro, oder 19 Prozent, angestiegen. Das waren wiederum 500 Millionen mehr als im Jahr zuvor. Die Allianz kann sich in Russland über einen Anstieg um 263 Millionen Euro freuen und über eine fulminante Gesamtsumme von 913 Millionen Euro. Die gebuchten Nettobeiträge in Polen konnten um 30 Prozent nach oben klettern, auf nunmehr 367 Millionen Euro. In der Mitteilung der Allianz war auch zu lesen, dass das Unternehmen der große Player ist, der sich in diesen Ländern jetzt etabliert habe. Erst im Jahr zuvor ist in Rumänien auch eine zweite Säule vom Rentensystem aus dem Boden gestampft worden. Auch konnte sich die so genannte Allianz Tiriac Private Pension dort mehr als 25 Prozent Marktanteil sichern. Bereits seit September des Jahres 2007 operiert das Unternehmen nun auch in Kasachstan.
Beamte in der PKV
Für Beamte gibt es das Privileg, dass sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern können. Dies ist möglich, weil für sie keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Auch der Dienstherr erstattet Beamten vereinzelt auch Teile von Krankheitskosten, was in Form von Beihilfen realisiert wird. Diese so genannte Beihilfe wurde extra zur Krankenfürsorge von Beamten eingeführt. Wenn es zur Erkrankung eines Beamten kommt, so kann ein Dienstherr auch den sozialen Verpflichtung gegenüber dessen Familien in Form von Beihilfen nachkommen. Es wird der Teil der Kosten übernommen, der durch eine Eigenvorsorge nicht abgedeckt werden kann. Auch wegen dieser Tatsache ist es so, dass Beamten vom Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Beitrag an der privaten Krankenversicherung erhalten. Es werden vom Arbeitgeber auch nur Teile von Kosten übernommen, so dass von einer Teilhilfe, anstatt von Beihilfe, die Rede sein müsste. Jetzt stellt sich aber natürlich auch die Frage für welche Beamten denn eigentlich eine Beihilfe gewährt wird. Die Regelungen gelten für Richter, Versorgungsempfänger, Berufssoldaten, Soldaten im Ruhestand, Zeitsoldaten und Beamten eben. Eine Berechtigung für Beihilfe ist in der Regel gegeben für die Zeit, in der die Personen auch Bezüge bekommen.
Auch gibt es einen leichteren Zugang zur PKV für Beamte. Wenn ein Beamter gesetzlich versichert ist mit den Angehörigen seiner Familie, so hat er aufgrund von erleichterten Aufnahmebedingungen ab dem 1. Januar 2005 die Möglichkeit, dass ihm ein Wechsel in die PKV erleichtert wird. Eine Voraussetzung ist aber, dass es zu diesem Zeitpunkt schon ein Dienstverhältnis gegeben hat. Ist dies der Fall, so treffen einige Erleichterungen auf diese Personengruppe zu. Es wird beispielsweise kein Antrag aufgrund von befürchteten Risiken abgelehnt. Auch werden Leistungsauschlüsse außen vorgelassen. Es gibt ja bei der PKV auch Zuschläge, wenn erschwerte Risiken vorliegen und diese werden, in Form einer Erleichterung, hierbei auf maximal 30 Prozent vom tariflichen Beitrag begrenzt. In vielen Fällen ist ein Zuschlag ohnehin nicht notwendig. Wenn ein Beamter erst ab 1. Januar sein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hat, so kann er jedoch auch zu vereinfachten Bedingungen zur PKV wechseln.
Neuorientierung bei Hanse Merkur
Von der Versicherungsgruppe Hanse Merkur war zu hören, dass in naher Zukunft einige größere Zukäufe geplant seien. Von Seiten der Gruppe wird von einem enormen Wachstum im Bereich der Sachversicherung und Altersvorsorge ausgegangen. Im Unternehmen wird die Struktur umgebaut und es soll so Raum für eventuelle Zukäufe geschaffen werden. Auch soll bis Ende August eine Überführung der Merkur Krankenversicherung in eine Aktiengesellschaft abgeschlossen sein. Diese kann dann in die Holding eingegliedert werden. Der so genannte Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, kurz VVaG, soll allerdings auch dann noch ganz vorne an erster Stelle stehen. Horst Melsheimer ist der Vorstandsvorsitzende der Versicherungsgruppe und er meint, dass durch diese Schritte der Wert der Holding auf 400 bis 500 Millionen Euro anwachsen wird. Aktuell wird die Holding auf einen Wert von 100 Millionen Euro geschätzt. Er sagt, dass dadurch sehr viel Spielraum für eine Erweiterung geschaffen wurde. Dadurch dass das Vermögen im Unternehmen aktiviert wird, kommt es auch zu einem Zuwachs an Flexibilität und das Unternehmen ist auch für die Zukunft gewappnet. Auch sind diese Schritte notwendig, weil sich im Bereich der Versicherungen einiges bewegt und auch verändert hat in den letzten Jahren. Auf die Beschäftigten bei Hanse Merkur kommen dabei keinerlei Veränderungen zu und sie sind auch bereits informiert worden.
Für Kunden, die beim Unternehmen krankenversichert sind wird sich auch nichts Nachteiliges daraus ergeben. Es heißt, dass die Umstellung nur Vorteile mit sich bringe und das Beste aus zwei unterschiedlichen Welten herausgepickt werden könne. Zu den Erweiterungen im unternehmerischen und finanziellen Bereich kommt auch noch ein Vertrag hinzu, der zwischen dem Verein und der Holding abgeschlossen wird. Dieser dient dazu, dass die Unabhängigkeit der Gruppe sichergestellt wird. Ein Inhaltspunkt des Vertrags ist dabei beispielsweise, dass der Verein über einen Zeitraum von 30 Jahren eine Mehrheit von Stimmrechten an der Holding behalten muss. Somit soll auch die Souveränität des Vereins gewährleistet werden.
Risikozuschläge bei der PKV
Es ist jetzt bekannt gegeben worden, dass die viel diskutierten Risikozuschläge im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht auf Dauer gezahlt werden müssten. Nur, wenn bei der Versicherungsgesellschaft in den Akten Hinweise auf eventuelle Vorerkrankungen festgehalten wurden, so wird von der Versicherung der so genannte Risikozuschlag erhoben. Das Ganze kann auch am Beispiel von hohem Blutdruck erklärt werden. Wenn ein Versicherter einen zu hohen Blutdruck aufweist, so wird in den Kreisen der PKV davon ausgegangen, dass die Krankenversicherung in der Zukunft für eventuelle Folgeschäden, die vom erhöhten Blutdruck herführen, aufkommen muss. Bei vielen Versicherten ist es allerdings so, dass sie sich scheinbar nicht genauer mit der Thematik befasst haben, denn sie haben sehr wohl das Recht, dass sie diese Risikozuschläge der privaten Krankenversicherung nach einer gewissen Zeit auch prüfen lassen können. Daraus resultierend kann es durchaus sein, dass die Kosten für die Versicherung dann drastisch sinken werden. Bevor ein Versicherungsvertrag mit einer PKV abgeschlossen wird, kommt es im Vorfeld dazu immer zu einer eingehenden Prüfung des aktuellen Gesundheitszustandes.
Es soll dabei von Seiten der Versicherer herausgefunden werden, welche Risiken eine eventuelle Versicherung mit dem potentiellen neuen Kunden in sich birgt. Junge Menschen, bei denen keinerlei Vorerkrankungen bekannt sind, müssen nicht so hohe Beiträge bezahlten wie vielleicht Personen, bei denen bereits Vorerkrankungen festgestellt wurden, die auch immer noch aktuell sind. Bei der PKV ist es auch anders, dass die Berechnung der Beiträge nicht aufgrund des Einkommens erfolgt, sonders aufgrund der Kosten, die für den Versicherten in der Zukunft erwartet werden. Wenn mit Hilfe eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden kann, dass eine Erkrankung nicht mehr aktuell ist, so besteht die Möglichkeit, dass der Risikozuschlag von Seiten des Versicherers überprüft wird und dann gegebenenfalls auch komplett gestrichen wird. Bei manchen Versicherungen ist es auch üblich, dass die Zuschläge nach einiger Zeit automatisch gestrichen werden, wenn keine Kosten mehr beim Versicherten für bestimmte Erkrankungen mehr aufgewendet werden müssen.
private Krankenzusatzversicherung
Die Prioritäten verändern sich zunehmen und so werden auch private Krankenzusatzversicherungen immer wichtiger. Kinder und Wohneigentum sind zwar auch sehr wichtig, doch am allerwichtigsten ist ja immer noch die Gesundheit des Menschen. Vor allem Senioren fordern mehr Sicherheit für die Risiken, die ihnen im Alltag zuteil werden. Von der DEVK ist ein Bedarfsfeld mit dem Titel „Ihre beste Zeit“ entwickelt worden und dieses wird auch von moorcars aus Papenburg angeboten. Für Versicherungen müssen auch im Alter einmal nicht mehr Beiträge bezahlt werden, als das zum jetzigen Zeitpunkt schon der Fall ist. Wer in Rente ist, benötigt auch keine Berufsunfähigkeits- oder eine Rechtsschutzversicherung mehr. Das Geld, das dann gespart wird, kann schon jetzt investiert werden, um sich gegen Risiken im Alter abzusichern. Wie hoch die Lebensqualität ist, das hängt ganz stark auch von der Gesundheit ab. Schon seit Jahren zeichnet es sich ab, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen für viele Leistungen nicht mehr aufkommen. Wer sich zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung entscheidet, der sorgt vor und kann so die Kosten, die selbst getragen werden müssen, stark verringern.
Das Unternehmen moorcars bietet von der DEVK beispielsweise auch einen Senioren Tarif an. Bei diesem werden zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise auch noch bis zu 40 Prozent der Kosten für Zahnersatz übernommen. Für Sehhilfen werden dabei bis zu 250 Euro in einem Jahr bezahlt. In diesem Tarif ist zudem auch noch eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Preis inbegriffen. Je nachdem, welche Beträge der Versicherte erstattet bekommen möchte, kann der Monatsbeitrag zwischen 12,90 Euro und 22,25 Euro variieren. Es gibt dabei auch keine Festlegungen, wie bei etwa ein Höchsteintrittsalter. Von der DEVK gibt es zudem auch eine Unfallversicherung, die die Senioren auch für eventuelle Aktivitäten in ihrer Freizeit absichert. Die Versicherung gilt dabei auch rund um die Uhr und egal wo auf der Welt sich der Senior aufhält. Wenn eine Invalidität von 50 Prozent oder mehr erleidet, der bekommt von Seiten der Versicherung auch eine festgelegte Monatsrente ausbezahlt.
Gesundheitsfonds zum Januar 2009
Von der kaufmännischen Krankenkasse hat gefordert, dass der Gesundheitsfonds verschoben wird. Es wurde vom Verwaltungsrat der KKH entsprechend an die Politiker appelliert. Es heißt, dass mit der Einführung dieses Fonds von einem Tag auf den anderen ab Januar 2009 grundlegende Änderungen auf alle Beteiligten zukommen werden. Die Änderungen würden die gesetzliche Krankenversicherung betreffen und nicht die PKV. Wenn ein System gewechselt wird, so birgt dies gewisse Risiken und es muss von einigen Gefahren in der Zukunft ausgegangen werden, die die GKV treffen könnten. Ingo Kailuweit ist der Vorstandsvorsitzende bei der KKH und meint, dass es sich dabei nicht um eine akademische Diskussion handelt, sondern Vielmehr die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen auf dem Spiel stehen. Es ist nämlich so, dass im Rahmen von diesem Gesundheitsfonds jedes Jahr fast 150 Milliarden zwischen den ganzen Krankenkassen in Deutschland aufgeteilt werden und das sind 200 Stück. So kam es dann eben auch dazu, dass vom Verwaltungsrat eine Resolution verfasst wurden, in der an die Politik appelliert wird, dass die Einführung vom Gesundheitsfonds noch einmal überdacht werden sollte und zumindest verschoben werden sollte.
Auch im Jahre 2006 gab es bereits eine ähnliche Resolution. Die größte Gefahr besteht darin, dass eben die finanziellen Auswirkungen, die die Einführung des Fonds nach sich ziehen, nicht bekannt sind. Auch sollen ab 2009 noch das so genannte Morbiditätsausgleichsmodell und eine neue Honorierung der Ärzte eingeführt werden. Diese Vorhaben sind bereits so elementar, dass der Gesundheitsfonds zur selben Zeit einfach zu viel werden könnte. Zudem sollte so eine Einführung auch entsprechend vorbereitet werden. Eine ganz wichtige Voraussetzung zur Einführung des Fonds ist auch, dass die Krankenkassen zu diesem Zeitpunkt schuldenfrei sind. Jedenfalls ist es so, dass die Vorzeichen für ein Einführen des Gesundheitsfonds nicht gut sind oder es gibt sie zu Teilen auch noch überhaupt nicht. Es wäre schadhaft, wenn jetzt noch auf einer Einführung ab 2009 bestanden wird, denn so kann sich die Situation in weiten Teilen noch weiter verschärfen und das System gefährden.
Kinder in der PKV
Auch wenn es noch nicht jeder wusste, es ist auch möglich für Kinder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Es ist aber nicht immer gleich klar, was für einen Vertragsschluss wichtig ist, denn es müssen auch oft Zuzahlungen geleistet werden. Es ist so, dass nicht jede Familie ausreichende Mittel für eine beitragsfreie Familienversicherung hat. Auch gültig ist dies, wenn ein Elternteil bei der PKV ist und mehr als 3600 Euro brutto im Monat verdient. Es dann so, dass keine Möglichkeit mehr besteht, dass die Kinder mitversichert sind bei demjenigen Partner der gesetzlich versichert ist. Wer sein Kind dann privat krankenversichert, sollte dabei einige Dinge genau beachten. Es ist beispielsweise auch so, dass eine Pflicht besteht, dass die PKV ein neugeborenes Kind aufnehmen muss, wenn dieses innerhalb von zwei Monaten nach dessen Geburt auch nachgemeldet worden ist. Zudem sind die privaten Versicherer auch verpflichtet Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen, was heißt, dass auch keine Zuschläge für eventuell angeborene Krankheiten bezahlt werden müssen. Das Kind bekommt also einen Vollschutz, wobei dieser nicht hochwertiger ist, beziehungsweise mehr Leistungen beinhaltet als der Schutz des versicherten Elternteils. Ein Schutz mit allen verfügbaren Leistungen ist also nur dann möglich, wenn diese auch der versicherte Elternteil in Anspruch nehmen kann. Wenn die Kinder älter sind und sie von ihren Eltern privat versichert werden müssen, so kann wie bei Erwachsenen auch eine Ablehnung ihrer Aufnahme zur PKV erfolgen. Allerdings kann die PKV auch gewisse Risikoaufschläge ansetzen und eine Aufnahme von diesen auch abhängig machen. Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten privaten Krankenversicherung kann bei einem Makler oder Versicherungsberater eingeholt werden. Dies ist so, da der Tarifdschungel manchmal doch etwas verwirrend sein kann und es mittlerweile auch das so genannte Hausarztprinzip bei der PKV gibt. Dabei ist es so, dass sich die Versicherten an einen Arzt werden müssen, der beim Abschluss der PKV vertraglich festgelegt wurde.
Beihilfen und Beamte bei der PKV
In Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung ist oft auch von Beihilfe die Rede. Bei Beamten ist es so, dass sich diese privat krankenversichern können, da für sie keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Auch ist es so, dass der Arbeitgeber dem Beamten einen Teil seiner Krankheitskosten erstattet, was mit Hilfe von so genannten Beihilfen erledigt wird. Bei den Beihilfen ist es so, dass diese als für sich allein stehende Krankenfürsorge stehen. Auch wegen der Beihilfen bekommt der Beamte von seinem Arbeitgeber keine Beteiligung am Krankenversicherungsbeitrag. Deswegen kann bei der Beihilfe auch von einer Teilhilfe ausgegangen werden, da Kosten ja auch nur in teilen übernommen werden.
Aber es stellt sich natürlich auch die Frage, wie so eine Erstattung der Anwendungen funktioniert. Wer einen Antrag für Erstattungen bei der zuständigen Beihilfestelle stellt, der muss auch Aufwendungen haben, die einen Betrag von 200 Euro übersteigen. Wenn die Aufwendungen, die über einen Zeitraum von zehn Monaten resultieren, diesen Betrag nicht erreichen, so kann nach dieser Zeit dennoch die Beihilfe gewährt werden. Allerdings ist es so, dass der Betrag größer als 15 Euro sein muss. Sämtliche Aufwendungen müssen bewiesen werden, was bedeutet, dass sämtliche Belege aufgehoben werden sollten. Es ist auch vorgeschrieben welche Daten ein Beleg enthalten muss.
Es müssen daraus der Rechnungsaussteller, der Betrag und das Datum, die behandelte Person, die erbrachten Leistungen und auch die Krankheitsaufwendungen hervorgehen. Zudem muss ein Antrag innerhalb eines Jahres, in dem die Aufwendungen erbracht wurden, erfolgen. Es gibt ja seit dem Jahre 2004 auch noch die Praxisgebühr. Dieser Betrag von zehn Euro wird in der Regel von der Beihilfe abgezogen. Es erfolgt kein Abzug bei Minderjährigen, bei Schwangeren und bei ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Wie hoch die Beihilfen sind, die bezahlt werden, dies wird auch im so genannten Beihilfemessungssatz festgelegt. Dieses ist abhängig vom Bundesland und auch vom Familienstand und der Anzahl der Personen, die berücksichtigt werden sollen.
PKV – Rausner B to B
Es gibt in Deutschland neben der weit verbreiteten gesetzlichen Krankenversicherung auch noch die private Krankenversicherung. Besonders attraktiv ist dabei, dass sich der monatliche Beitragssatz nicht am Einkommen orientiert, sondern dass dabei der gegenwärtige Gesundheitszustand eine wichtige Rolle spielt. Auch wichtig ist, wer welche Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Rausner B to B ist eine Marketingagentur, die ihren Sitz in Karlsruhe hat und schon seit mehr als 7 Jahren darauf spezialisiert ist, dass neue Kunden für die PKV gewonnen werden. Natürlich muss jemand, der sich privat krankenversichern möchte auch über ein entsprechendes Bruttoeinkommen verfügen.
Die Agentur arbeitet mit einem speziellen System, das entwickelt wurde, um dadurch neue Kunden gewinnen zu können. Dies ist auch notwendig, da es sich um ein sehr hart umkämpftes Marktsegment handelt. Im Unterschied zu anderen Agenturen werden die potenziellen Neukunden dabei mittels Premium Telemarketing angesprochen. Falls Interesse an der PKV besteht, wird dann erst einmal ein Kompaktangebot erarbeitet und sobald der potenzielle Neukunde dieses erhalten hat, kommt es zu einer telefonischen Beratung und auch Bewertung. Wenn dabei ein Interesse festgestellt werden kann, so wird auch ein Termin ausgemacht und ein Außendienstmitarbeiter kommt bei Ihnen vorbei. Diese Termine werden von Kooperationspartnern der Agentur abgewickelt. Dabei werden Mitarbeiter von PKV Versicherungsagenturen oder auch Mehrfachagenten der PKV eingesetzt, die örtlich anwesend sind.
Die Agentur Rausner B to B operiert im gesamten Bundesgebiet und gilt als äußerst seriös. Zudem werden auch nur Selbstständige und Freiberufler angesprochen. Auch die Kooperationspartner der Agentur sind mit eingebunden in das System, das zu Neukundengewinnung angewandt wird. Dabei haben die Partner natürlich den Vorteil, dass sie nur mit Menschen zu tun haben, die auch wirklich ein Interesse an der PKV haben. Auch werden nur qualifizierte Mitarbeiter von den Partnern zu den potenziellen Neukunden geschickt, weil es bei Rausner B to B auch sehr strenge Kriterien gibt und darauf geachtet wird, dass die Außendienst Mitarbeiter über ein entsprechendes Fachwissen verfügen.